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AMB

Allgemeine Mietbedingungen

loopcar Fahrzeugmietvertrag

01

Präambel und Identität des Anbieters

Vertragsgegenstand

Die vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen (nachfolgend die "Bedingungen") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen LOOPCAR SAS (nachfolgend "LOOPCAR" oder "der Vermieter") und jeder natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend "der Kunde" oder "der Mieter"), die ein Fahrzeug auf der Website loopcar.fr bucht.

Jede Buchung impliziert die uneingeschränkte und vollständige Annahme der vorliegenden Bedingungen. Der Mieter bestätigt, vor der Bestätigung seiner Buchung von den Bedingungen Kenntnis genommen zu haben und über die erforderliche Zeit zur Lektüre verfügt zu haben. Die vorliegenden Bedingungen haben Vorrang vor jedem anderen Dokument, insbesondere vor jeglichen Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Mieters.

Die besonderen Bedingungen jeder Miete (Fahrzeug, Daten, Ort, Kilometerstand, Schutzplan, Beträge) werden in der Buchungsbestätigung per E-Mail sowie im Zustandsprotokoll, das bei Übergabe des Fahrzeugs unterzeichnet wird, zusammengefasst. Bei Abweichungen zwischen der französischen Fassung und einer Übersetzung ist die französische Fassung maßgebend.

Identität des Vermieters

LOOPCAR, vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS) mit einem Stammkapital von 10.000 €

Eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Nizza unter der Nummer B 945 361 178

Innergemeinschaftliche USt-IdNr.: FR68945361178

Sitz: 59 avenue Saint Augustin, 06200 Nice, Frankreich

Telefon und 24/7-Pannenhilfe: +33 7 56 92 21 22

E-Mail: contact@loopcar.fr

Verantwortlicher der Veröffentlichung: Herr Shane LU, Präsident

02

Begriffsbestimmungen

Glossar

"Fahrzeug": das motorbetriebene Landfahrzeug, das dem Mieter im Rahmen der vorliegenden Bedingungen vermietet wird und durch sein Kennzeichen und seine Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) im Zustandsprotokoll identifiziert wird.

"Mietzeitraum": Zeitraum zwischen dem Datum und der Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs an den Mieter und dem Datum und der Uhrzeit der tatsächlichen Rückgabe an den Vermieter, wie in der Buchungsbestätigung angegeben.

"Hauptfahrer": die natürliche Person, die Inhaber der Buchung ist und deren Kontaktdaten und Führerschein bei der Buchung registriert wurden. Nur der Hauptfahrer und die erklärten zusätzlichen Fahrer sind berechtigt, das Fahrzeug zu führen.

"Schutzplan": vom Mieter gewählte Schadensdeckung unter den vier angebotenen Stufen (Keine Deckung, Basis, Mittel, Vollständig), die den Höchstbetrag der vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung im Schadensfall bestimmt.

"Kaution": die bei Übergabe des Fahrzeugs auf der Karte des Mieters reservierte Bankvorautorisierung in Höhe der Selbstbeteiligung des gewählten Schutzplans.

"Schaden": jedes Ereignis, das das Fahrzeug beschädigt oder einen Dritten beteiligt (Unfall, Stoß, Kratzer, Glasbruch, Teil- oder Totaldiebstahl, Vandalismus, Brand).

03

Buchung

Buchungsverfahren

Die Buchung erfolgt ausschließlich online auf der Website loopcar.fr. Der Mieter wählt das Fahrzeug, die Daten und Uhrzeiten, den Lieferungs- und Rückgabeort, den Schutzplan und alle angebotenen Optionen.

Die Buchung ist mit der Validierung der vollständigen Zahlung per Bankkarte und dem Versand einer Bestätigungs-E-Mail durch LOOPCAR mit einer vollständigen Zusammenfassung, der Pro-forma-Rechnung und einem Link zu den vorliegenden Bedingungen in der für die Buchung geltenden Fassung verbindlich und endgültig.

Bedingungen für den Hauptfahrer und zusätzliche Fahrer

Der Hauptfahrer und jeder zusätzliche Fahrer müssen am Datum der Fahrzeugübergabe mindestens 21 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein seit mindestens einem (1) Jahr besitzen.

Jeder zusätzliche Fahrer muss spätestens bei Fahrzeugübergabe erklärt werden, seine Dokumente persönlich beim Mitarbeiter des Vermieters vorlegen und das Zustandsprotokoll unterzeichnen. Die Anmeldung eines zusätzlichen Fahrers führt zu einem Aufpreis von zehn Euro (10 €) pro Miettag.

Personen unter Vormundschaft, Betreuung oder gleichwertiger gerichtlicher Schutzmaßnahme können weder Mieter noch Fahrer sein. Der Vermieter behält sich das Recht vor, jegliche Unterlagen zur Feststellung der vollen Geschäftsfähigkeit des Mieters zu verlangen.

Akzeptierte Führerscheine

Jeder gültige nationale Führerschein wird akzeptiert, sofern der Fahrer auf französischem Hoheitsgebiet entsprechend internationaler Abkommen und Aufenthaltsdauer rechtlich fahren darf. Führerscheine in nicht-lateinischer Schrift (kyrillisch, arabisch, chinesisch, japanisch usw.) müssen zwingend von einer vereidigten amtlichen Übersetzung oder einem gültigen Internationalen Führerschein begleitet sein.

Wird bei der Übergabe kein gültiger und konformer Führerschein vorgelegt, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Fahrzeugs unter den Bedingungen des Artikels über das Verweigerungsrecht zu verweigern.

Bei der Übergabe erforderliche Dokumente

Folgende Dokumente sind im Original und gültig spätestens bei Fahrzeugübergabe vorzulegen: (i) der Führerschein des Hauptfahrers und jedes zusätzlichen Fahrers, (ii) ein Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass) auf den Namen des Hauptfahrers, (iii) die für die Kautionsvorautorisierung bestimmte Kreditkarte auf den Namen des Hauptfahrers.

Kopien, Fotokopien oder Fotos von Dokumenten werden nicht akzeptiert. Anderenfalls kann der Vermieter die Übergabe des Fahrzeugs unter den Bedingungen des Artikels über das Verweigerungsrecht verweigern.

04

Preise und Zahlung

Tarifierung

Die Preise verstehen sich in Euro inklusive aller Steuern (MwSt. inkl.) und werden dem Mieter vor der Bestätigung der Buchung mitgeteilt. Im Preis enthalten sind: die Bereitstellung des Fahrzeugs für den Mietzeitraum, die Lieferung und Abholung im kostenlosen Lieferbereich (Flughafen Nice Côte d'Azur Terminals 1 und 2, SNCF-Bahnhöfe im Großraum Nizza und jede Adresse im Umkreis von zwanzig (20) Kilometern um das Zentrum von Nizza), die obligatorische Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, die im Artikel Kilometerleistung vorgesehene tägliche Kilometerpauschale sowie die 24/7-Pannenhilfe.

Der vom Mieter abgeschlossene Schutzplan wird gesondert zum bei der Buchung angegebenen Tagestarif berechnet. Der Tagestarif der Schutzpläne ist dynamisch und variiert je nach Fahrzeug und Mietdauer; er wird vom Mieter bei der Bestätigung der Buchung ausdrücklich akzeptiert.

Zusätzliche Gebühren können während oder nach der Miete gemäß den vorliegenden Bedingungen berechnet werden: Mehrkilometer, fehlender Kraftstoff oder fehlende Energie, verspätete Rückgabe, außerordentliche Reinigung, Verkehrsverstöße, Schäden, die die Deckung des gewählten Plans übersteigen, Verwaltungsgebühren.

Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung erfolgt vollständig in einer einzigen Zahlung bei Bestätigung der Buchung per Kreditkarte (Visa, Mastercard, American Express) über den sicheren Zahlungsdienstleister Stripe. Es werden weder Anzahlung noch Ratenzahlung angeboten: Der Gesamtbetrag der Miete wird zum Zeitpunkt der Bestätigung abgebucht.

Eine endgültige Rechnung wird dem Mieter nach erfolgter Abbuchung per E-Mail zugesandt. Die Buchung ist im Sinne des Widerrufsrechts nicht erstattbar gemäß dem Artikel über das Widerrufsrecht.

Kaution (Bankvorautorisierung)

Bei Übergabe des Fahrzeugs wird auf der Kreditkarte des Hauptfahrers eine Kaution vorautorisiert. Der Kautionsbetrag entspricht der Selbstbeteiligung des vom Mieter gewählten Schutzplans, namentlich: Fahrzeugwert für den Plan "Keine Deckung" (begrenzt auf den Sachverständigenwert des Fahrzeugs), 1.500 € für den Plan "Basis", 800 € für den Plan "Mittel" und 300 € für den Plan "Vollständig".

Die Vorautorisierung erfolgt als Kartenreservierung (hold) und führt nicht zu einer sofortigen Belastung. Sie wird innerhalb eines Höchstzeitraums von sieben (7) Werktagen ab Rückgabe des Fahrzeugs vollständig und automatisch freigegeben, sofern dem Vermieter keine Beträge geschuldet werden (Schaden, Verstoß, Verspätung, Reinigung, fehlender Kraftstoff usw.).

Im Falle eines Schadens oder einer geschuldeten Summe zieht der Vermieter die erforderlichen Beträge bis zur Höhe der Selbstbeteiligung des gewählten Plans von der Kaution ab, nachdem dem Mieter eine begründete Abrechnung (Kostenvoranschlag, Fotos, Protokoll) übermittelt wurde. Der Restbetrag der Kaution wird innerhalb desselben Zeitraums von sieben (7) Werktagen freigegeben.

05

Schutzpläne und Haftung des Mieters

Übersicht der Pläne

Der Mieter wählt bei der Buchung einen der vier angebotenen Schutzpläne. Der gewählte Plan bestimmt den Höchstbetrag der vom Mieter im Schadensfall zu tragenden Selbstbeteiligung sowie den Betrag der bei Fahrzeugübergabe vorautorisierten Kaution.

Jeder Plan deckt im Rahmen der Selbstbeteiligungsgrenze die folgenden Ereignisse ab: Kollision, Kratzer und Stöße, Teil- oder Totaldiebstahl des Fahrzeugs, Schäden an Reifen, Felgen, Windschutzscheibe und Fenstern, Innenraumschäden (Flecken, Brandlöcher, Risse) sowie 24/7-Pannenhilfe und Verlust oder Beschädigung der Schlüssel.

Plan "Keine Deckung"

Es wird keine zusätzliche Deckung abgeschlossen. Im Schadensfall haftet der Mieter finanziell bis zur Höhe des Restwerts des Fahrzeugs, wie er durch Sachverständige oder unter Bezug auf den Marktwert zum Schadenszeitpunkt festgestellt wird.

Der Betrag der für diesen Plan vorautorisierten Kaution ist auf den Wert des Fahrzeugs begrenzt. Dieser Plan richtet sich an Mieter, die anderweitig versichert sind (Premium-Karten-Versicherung, persönliche Zusatzversicherung).

Plan "Basis"

Die Selbstbeteiligung des Mieters im Schadensfall ist auf eintausendfünfhundert Euro (1.500 €) begrenzt. Die vorautorisierte Kaution entspricht diesem Betrag. Über 1.500 € hinaus werden Schäden von LOOPCAR oder seinem Versicherer übernommen, vorbehaltlich der nachstehend genannten Ausschlüsse.

Plan "Mittel"

Die Selbstbeteiligung des Mieters im Schadensfall ist auf achthundert Euro (800 €) begrenzt. Die vorautorisierte Kaution entspricht diesem Betrag.

Plan "Vollständig"

Die Selbstbeteiligung des Mieters im Schadensfall ist auf dreihundert Euro (300 €) begrenzt. Die vorautorisierte Kaution entspricht diesem Betrag. Dieser Plan bietet die umfassendste von LOOPCAR angebotene Deckung.

Allen Plänen gemeinsame Ausschlüsse

Kein Schutzplan deckt, und die volle Haftung des Mieters bleibt bestehen, in folgenden Fällen: (i) Führen des Fahrzeugs unter Alkohol über der gesetzlichen Grenze, unter Betäubungsmitteln oder unter mit dem Fahren unvereinbaren Medikamenten, (ii) Führen durch eine andere Person als den Hauptfahrer oder einen erklärten zusätzlichen Fahrer, (iii) nicht vertragsgemäße Verwendung des Fahrzeugs (Wettkampf, Test, entgeltlicher Transport, unerlaubtes Abschleppen, unbefestigte Straße usw.), (iv) Verstoß gegen das Verbot, außerhalb der zugelassenen Zone zu fahren, (v) Versäumnis der Schadensmeldung innerhalb der unten genannten Fristen, (vi) vorsätzlich verursachte Schäden, (vii) strafrechtliche Verstöße im Zusammenhang mit dem Führen des Fahrzeugs (Fahrerflucht, Verweigerung der Zusammenarbeit usw.).

In diesen Fällen schuldet der Mieter die vollen Reparaturkosten, den Standschaden, den Betriebsausfall und die Sachverständigenhonorare ohne Obergrenze. Diese Beträge können über die Höhe der Kaution hinaus abgebucht werden; der Restbetrag wird mit allen Mitteln, einschließlich gerichtlicher Schritte, beigetrieben.

06

Kilometerleistung, Kraftstoff und Energie

Inkludierte Kilometer

Die Miete umfasst eine tägliche Kilometerpauschale von zweihundert (200) Kilometern pro angefangenem Miettag. Die Pauschale wird über die gesamte Mietdauer kumuliert (z. B. 5 Tage = 1.000 km inklusive).

Über die inkludierte Pauschale hinaus werden Mehrkilometer zum bei der Buchung angegebenen und in der Bestätigung enthaltenen Tarif berechnet. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der bei Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs kontradiktorisch erfassten Kilometerstände.

Kraftstoff — Verbrennerfahrzeuge

Verbrennerfahrzeuge werden dem Mieter mit vollem Tank übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit Tank auf demselben Niveau zurückzugeben. Die erforderliche Kraftstoffart (Bleifrei, Diesel) ist im Zustandsprotokoll und am Tankdeckel angegeben; jeder Tankfehler begründet die Haftung des Mieters und führt zur Berechnung der Tankentleerungs-, Abschlepp- und Standgebühren.

Bei Rückgabe mit einem Kraftstoffstand unter dem Übergabestand werden berechnet: eine Verwaltungspauschale von dreißig Euro (30 € inkl. MwSt.) sowie der fehlende Kraftstoff zum öffentlichen Preis der nächstgelegenen Tankstelle am Tag der Rückgabe, ohne vom Vermieter aufgeschlagene Marge.

Energie — Elektrofahrzeuge

Elektrofahrzeuge werden mit einem im Zustandsprotokoll angegebenen Batterieladestand übergeben. Der Mieter ist nicht verpflichtet, das Fahrzeug vollständig geladen zurückzugeben, jedoch darf der Batterieladestand bei Rückgabe nicht unter zwanzig Prozent (20 %) liegen.

Bei Rückgabe mit einem Batterieladestand unter 20 % wird eine Aufladepauschale von dreißig Euro (30 €) berechnet, die die Überführung des Fahrzeugs zu einer Ladestation und die entsprechenden Betriebskosten abdeckt.

07

Übergabe, Zustandsprotokoll und Rückgabe

Übergabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug wird von einem Mitarbeiter des Vermieters an der bei der Buchung vereinbarten Adresse, zum vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit übergeben. Folgende Orte sind ohne Aufpreis enthalten: Flughafen Nice Côte d'Azur (Terminal 1 und Terminal 2), SNCF-Bahnhöfe Nice-Ville, Nice-Riquier und Nice-Saint-Augustin, jede Adresse im Umkreis von zwanzig (20) Kilometern vom Zentrum von Nizza.

Der Mieter erhält die genauen Treffpunkt-Koordinaten per SMS und/oder WhatsApp etwa eine (1) Stunde vor der Übergabe. Ist der Mieter zur vereinbarten Zeit nicht verfügbar, wartet der Vermieter dreißig (30) Minuten; danach gilt die Übergabe als erfolgt und die Haftung des Vermieters als befreit, unbeschadet des Rechts des Vermieters, die vergebliche Anfahrt zum geltenden Tarif zu berechnen.

Kontradiktorisches Zustandsprotokoll

Bei Fahrzeugübergabe wird in Anwesenheit des Mieters und des Mitarbeiters des Vermieters ein kontradiktorisches Zustandsprotokoll über die digitale Plattform des Vermieters (LEXIO) erstellt. Kontradiktorisch erfasst werden: Fotografien aus mindestens acht (8) Winkeln, Kraftstoff- oder Ladestand, Kilometerstand, gegebenenfalls vorhandene Vorschäden, Vorhandensein und Konformität der Zubehörteile (Wagenheber, Reserverad, Warnweste, Warndreieck, Zulassungsbescheinigung, Versicherungsbestätigung).

Das Protokoll wird von beiden Parteien elektronisch auf Tablet oder Smartphone unterzeichnet. Eine Kopie wird dem Mieter unverzüglich per E-Mail übermittelt. Erfolgt bei Übergabe keine schriftliche Vorbehaltsäußerung des Mieters im Protokoll, gilt das Fahrzeug als im beschriebenen Zustand übergeben. Dasselbe Verfahren gilt bei der Rückgabe.

Rückgabe des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Datum, zur vereinbarten Uhrzeit und am vereinbarten Ort in normalem Reinigungszustand und mit dem erforderlichen Kraftstoff- oder Energiestand zurückzugeben. Die Rückgabe wird kontradiktorisch nach demselben Verfahren wie die Übergabe festgestellt. Jeder Zustandsunterschied zwischen Übergabe und Rückgabe wird im Protokoll vermerkt und kann zu einer Anrechnung auf die Kaution führen.

Der Mieter haftet für das Fahrzeug bis zur Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls. Das Hinterlegen der Schlüssel in einem Briefkasten, an einer Hotelrezeption oder bei einem Dritten stellt keine gegenüber dem Vermieter wirksame Rückgabe dar; der Mieter bleibt bis zur tatsächlichen Übernahme durch den Mitarbeiter des Vermieters an sämtliche Pflichten des vorliegenden Vertrages gebunden.

Verspätete Rückgabe

Der Mieter erhält eine Toleranz von dreißig (30) Minuten über die vereinbarte Rückgabezeit hinaus, ohne zusätzliche Berechnung. Über diese Toleranz hinaus und bis zu sechs (6) Stunden Verspätung wird eine Stundenpauschale von fünfzig Euro (50 € inkl. MwSt.) pro angefangener Stunde berechnet.

Über sechs (6) Stunden Verspätung hinaus wird ein voller zusätzlicher Miettag zum geltenden Tagestarif berechnet und so weiter in Tranchen von vierundzwanzig (24) Stunden. Jede nicht gemeldete Verspätung kann, nach erfolgloser Mahnung, zur Diebstahlsanzeige und Strafanzeige führen; der Mieter trägt die volle finanzielle und strafrechtliche Verantwortung.

08

Verwendung des Fahrzeugs

Allgemeine Pflichten

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug mit der Sorgfalt eines ordentlichen Familienvaters, gemäß seiner Bestimmung, den Anweisungen des Herstellers, der französischen Straßenverkehrsordnung und den auf dem befahrenen Hoheitsgebiet geltenden Vorschriften zu nutzen. Er verpflichtet sich insbesondere, die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten, den Sicherheitsgurt anzulegen, kein in der Hand gehaltenes Telefon zu benutzen sowie bei Mieten über sieben (7) Tagen regelmäßig die Füllstände und den Reifendruck zu kontrollieren.

Der Mieter meldet dem Vermieter unter +33 7 56 92 21 22 unverzüglich jede Funktionsstörung, jede Warnleuchte am Armaturenbrett, jedes ungewöhnliche Geräusch, jeden Haftungsverlust oder jedes ungewöhnliche Fahrzeugverhalten. Die Unterlassung der Meldung begründet die Haftung des Mieters für die daraus folgenden Schäden.

Strikt verbotene Verwendungen

Es ist dem Mieter strikt untersagt: (i) das Fahrzeug an Dritte unterzuvermieten, zu verleihen oder zu übertragen, entgeltlich oder unentgeltlich, (ii) das Fahrzeug einer anderen Person als einem im Vertrag erklärten Fahrer anzuvertrauen, (iii) das Fahrzeug zum entgeltlichen Personen- oder Warentransport (Taxi, Fahrdienstvermittlung, gewerbliche Auslieferung), zu Rennen, Wettkämpfen, Tests oder Sportveranstaltungen zu nutzen, (iv) ein anderes Fahrzeug oder einen Anhänger ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters zu schleppen, (v) auf unbefestigten Straßen, Stränden, Pisten oder anderen nicht für den normalen Straßenverkehr bestimmten Geländen zu fahren, (vi) im Fahrgastraum zu rauchen oder zu dampfen, (vii) Tiere ohne vorherige Erklärung und ohne angemessenen Schutz (Decke, Käfig) zu transportieren, (viii) gefährliche, unerlaubte oder sittenwidrige Stoffe zu transportieren.

Jeder Verstoß gegen die vorgenannten Verbote setzt den Mieter der sofortigen Kündigung des Vertrages ohne Erstattung, der Berechnung der vom Vermieter erlittenen Schäden (Stillstand, Wiederherstellung, Betriebsausfall) und dem Verfall der Deckung des abgeschlossenen Schutzplans aus.

Reinigungsstrafen

Das Fahrzeug ist in normalem Reinigungszustand zurückzugeben. Andernfalls sind folgende Pauschalstrafen anwendbar und gegen den Mieter durchsetzbar, abgezogen von der Kaution: außerordentliche Reinigung (Sand, Flecken, Verschmutzungen) achtzig Euro (80 € netto), Geruch oder Rückstand von Rauch im Fahrgastraum einhundertfünfzig Euro (150 € netto), Vorhandensein nicht angemeldeter Tiere einhundert Euro (100 € netto).

Im Falle schwerwiegender Beschädigungen, die eine über die vorgenannten Pauschalen hinausgehende Wiederherstellung erfordern (Erbrochenes, Blut, Farbe, Brandlöcher, Risse), erfolgt die Berechnung auf Grundlage eines Angebots eines professionellen Dienstleisters zuzüglich dreißig Euro (30 €) Verwaltungsgebühren, alles gegen den Mieter durchsetzbar bis zur Höhe der Selbstbeteiligung des gewählten Plans und darüber hinaus unter persönlicher Haftung des Mieters.

09

Fahren außerhalb des französischen Mutterlandes

Zugelassene Länder

Das Führen des Fahrzeugs ist in allen Ländern erlaubt, die in der für das Fahrzeug ausgestellten Internationalen Versicherungsbescheinigung ("Grüne Karte") aufgeführt sind, vorbehaltlich einer vorherigen Erklärung an den Vermieter mindestens achtundvierzig (48) Stunden vor dem Grenzübertritt und der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Mieter kann jederzeit die Liste der abgedeckten Länder einsehen, indem er per E-Mail an contact@loopcar.fr eine Kopie der Grünen Karte des Fahrzeugs anfordert.

Das Führen des Fahrzeugs in einem nicht durch die Grüne Karte abgedeckten Land ist strikt untersagt. Bei Verstoß verfällt die Deckung des Schutzplans vollständig, die Haftung des Mieters ist umfassend und unbegrenzt für jeden Schaden, und der Vertrag kann ohne Erstattung mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

10

Schaden, Pannenhilfe und Geolokalisierung

Vorgehen im Schadensfall

Im Schadensfall jeder Art (Unfall, Stoß, Diebstahl, Panne, Vandalismus, Brand, Glasbruch) ist der Mieter verpflichtet, vor jeder Bewegung des Fahrzeugs unverzüglich die LOOPCAR-Pannenhilfe unter +33 7 56 92 21 22, vierundzwanzig Stunden am Tag und sieben Tage die Woche erreichbar, zu kontaktieren.

Der Mieter muss innerhalb von höchstens achtundvierzig (48) Stunden ab dem Schaden: (i) dem Vermieter per E-Mail an sinistre@loopcar.fr einen ordnungsgemäß ausgefüllten und mit dem oder den beteiligten Dritten kontradiktorisch unterzeichneten Unfallbericht übermitteln, (ii) Fotos des Fahrzeugs, der sichtbaren Schäden und des Schadensorts übermitteln, (iii) im Falle der Beteiligung eines identifizierten Dritten dessen vollständige Kontaktdaten und die seines Versicherers mitteilen.

Die Unterlassung der Meldung innerhalb der vorgenannten Fristen oder die unvollständige Meldung führt zum Verfall der Deckung des abgeschlossenen Schutzplans und begründet die volle Haftung des Mieters für den gesamten Schaden.

Diebstahl des Fahrzeugs

Bei Total- oder Teildiebstahl des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, innerhalb von höchstens vierundzwanzig (24) Stunden ab Feststellung des Diebstahls eine Anzeige bei der Polizei oder Gendarmerie zu erstatten und die Originalbescheinigung dem Vermieter innerhalb derselben Frist zu übermitteln. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ordnungsgemäße Anzeige, verfällt die Diebstahldeckung vollständig.

Innerhalb derselben Frist gibt der Mieter die Schlüssel, die Zulassungsbescheinigung, die Versicherungsbestätigung und alle Dokumente und Zubehörteile des Fahrzeugs zurück. Bei Nichtrückgabe sämtlicher Fahrzeugschlüssel gilt der Diebstahl als durch Fahrlässigkeit des Mieters verursacht und ist nicht vom Schutzplan abgedeckt.

Fahrzeug-Geolokalisierung

Das Fahrzeug ist mit einem rund um die Uhr aktiven Geolokalisierungsgerät ausgestattet. Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 ("DSGVO") wird der Mieter darüber informiert, dass LOOPCAR die Standortdaten des Fahrzeugs ausschließlich zu folgenden Zwecken verarbeitet: (i) Diebstahlsschutz und Lokalisierung bei ordnungsgemäß erstatteter Anzeige, (ii) Schadensbearbeitung und Rekonstruktion der Umstände, (iii) Lokalisierung des Fahrzeugs bei Nichtrückgabe nach dem Mietzeitraum.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind das berechtigte Interesse des Vermieters am Schutz seines Vermögens und die Erfüllung des Mietvertrags (Art. 6.1.b und 6.1.f DSGVO). Geolokalisierungsdaten werden für die Dauer der Miete und dreißig (30) Tage darüber hinaus aufbewahrt und danach gelöscht, sofern dies nicht aus Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist. Der Mieter hat die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch nach den Artikeln 15 bis 22 DSGVO, ausübbar per E-Mail an contact@loopcar.fr. Er kann Beschwerde bei der CNIL (www.cnil.fr) einreichen.

11

Verstöße, Bußgelder und Verwaltungsgebühren

Übermittlung der Bußgelder und Fahreridentifikation

Gemäß Artikel L.121-6 der französischen Straßenverkehrsordnung ist LOOPCAR als gesetzlicher Vertreter der juristischen Person, die Inhaberin der Zulassungsbescheinigung ist, verpflichtet, innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen ab Versand des Bußgeldbescheids die Identität und Anschrift des Fahrers des Fahrzeugs am Datum eines jeden durch automatische Kontrolle festgestellten Verstoßes zu benennen.

Folglich übermittelt LOOPCAR den zuständigen Stellen systematisch die Daten des Mieters oder des zusätzlichen Fahrers, der das Fahrzeug am Datum des Verstoßes geführt hat, wie sie sich aus dem Zustandsprotokoll ergeben. Der Mieter wird per E-Mail informiert und erhält eine Kopie des Bußgeldbescheids.

Verwaltungsgebühren

Für jedes Bußgeld, jeden Verstoß, jeden Bescheid über unbezahlte Maut, jede Abschleppgebühr, jede Gebühr für ordnungswidriges Parken oder jegliche andere dem Mieter zurechenbare Gebühr, die LOOPCAR vorgestreckt hat oder nach Fahrzeugrückgabe erhält, werden dem Mieter Verwaltungsgebühren in Höhe von pauschal vierzig Euro inkl. Steuern (40 € inkl. MwSt.) pro Vorgang in Rechnung gestellt, zusätzlich zum Betrag des entsprechenden Bußgelds oder der entsprechenden Gebühr, der vollständig zu seinen Lasten verbleibt.

Diese Gebühren und Beträge können von der Kaution bis zu deren Höhe abgezogen oder darüber hinaus direkt dem Mieter in Rechnung gestellt werden; der Mieter ermächtigt den Vermieter ausdrücklich, die bei der Buchung verwendete Kreditkarte zu belasten.

12

Stornierung, Änderung und Verweigerungsrecht

Stornierung durch den Mieter

Stornierung mehr als sieben (7) Tage vor dem geplanten Übergabedatum und -uhrzeit des Fahrzeugs: vollständige Erstattung des gezahlten Preises, ausgenommen etwaige vom Zahlungsanbieter einbehaltene Bankgebühren.

Stornierung weniger als sieben (7) Tage vor dem geplanten Übergabedatum und -uhrzeit des Fahrzeugs: keine Erstattung; der volle Mietpreis verbleibt beim Vermieter als Entschädigung, es sei denn, der Mieter hat zum Zeitpunkt der Buchung den Stornoschutz abgeschlossen (siehe nachstehender Absatz).

Nichterscheinen des Mieters am vereinbarten Übergabeort: keine Erstattung, unabhängig vom verstrichenen Zeitraum seit der Buchung und davon, ob der Stornoschutz abgeschlossen wurde oder nicht.

Stornoschutz

Der Stornoschutz, der zum Zeitpunkt der Buchung gegen einen im Voraus bezahlten Aufpreis (3,50 € inkl. MwSt. pro Tag, gedeckelt auf 70 € inkl. MwSt. für die gesamte Mietdauer) abgeschlossen wird, gewährt folgende Rechte:

Stornierung durch den Mieter bis sechs (6) Stunden vor dem geplanten Übergabedatum und -uhrzeit des Fahrzeugs: vollständige Erstattung des Mietpreises, ausgenommen der Kosten des Stornoschutzes selbst, die beim Vermieter verbleiben. Außerhalb dieses Zeitfensters (zwischen H-6 und der Übergabe) oder bei Nichterscheinen ist keine Erstattung geschuldet.

Kostenlose Änderung der Übergabe- oder Rückgabedaten und -zeiten des Fahrzeugs bis vierundzwanzig (24) Stunden vor der geplanten Übergabe, beschränkt auf eine (1) Änderung und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Fahrzeugs an den angefragten neuen Daten. Bei einer Preiserhöhung durch die neuen Daten trägt der Mieter die Differenz; bei einer Preissenkung wird ein Gutschein in entsprechender Höhe ausgestellt, gültig für zwölf (12) Monate auf LOOPCAR-Leistungen. Steht keine Verfügbarkeit zur Verfügung, behält der Mieter das Recht zur Stornierung im oben beschriebenen H-6 Zeitfenster.

Jede Anfrage zum Stornoschutz (Stornierung oder Änderung) ist per E-Mail an contact@loopcar.fr unter Angabe der Buchungsreferenz zu richten.

Stornierung auf Initiative des Vermieters

Sollte es LOOPCAR aus einem ihr zurechenbaren Grund (Schaden bei einem vorherigen Kunden, Panne, behördliche Stilllegung) unmöglich sein, das gebuchte Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter so schnell wie möglich ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis anzubieten.

Lehnt der Mieter den angebotenen Ersatz ab oder ist kein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug verfügbar, erstattet LOOPCAR den gezahlten Preis innerhalb von höchstens vierzehn (14) Tagen vollständig. Vorbehaltlich grober oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Vermieters besteht insoweit kein weiterer Entschädigungsanspruch.

Buchungsänderung

Jeder Antrag auf Änderung der Buchung (Daten, Uhrzeiten, Ort, Fahrzeugkategorie, Schutzplan) ist spätestens achtundvierzig (48) Stunden vor dem vorgesehenen Übergabezeitpunkt per E-Mail an contact@loopcar.fr zu stellen. Die Änderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Jede Änderung, die zu einer Tariferhöhung führt, hat eine unverzügliche Zuzahlung zur Folge. Jede Änderung, die zu einer Tarifsenkung führt, hat nach Wahl des Mieters eine Erstattung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel oder die Ausstellung eines Gutscheins zur Folge, der zwölf (12) Monate auf alle LOOPCAR-Leistungen gültig ist.

Recht zur Verweigerung der Fahrzeugübergabe

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Übergabe des Fahrzeugs nach alleinigem Urteil des Mitarbeiters vor Ort aus schwerwiegenden und berechtigten Gründen zu verweigern, insbesondere: (i) offensichtliche Trunkenheit, Drogenkonsum oder mit dem Fahren unvereinbarer Gesundheitszustand, (ii) Fehlen oder Ungültigkeit der erforderlichen Dokumente (Führerschein, Identitätsdokument, Kreditkarte), (iii) Vorlage eines offensichtlich gefälschten Führerscheins, (iv) anderer Fahrer als der registrierte Mieter ohne vorherige Erklärung, (v) drohendes oder beleidigendes Verhalten gegenüber dem Mitarbeiter.

Bei einer Verweigerung aus einem dieser Gründe wird dem Mieter der gezahlte Preis innerhalb von höchstens vierzehn (14) Tagen vollständig erstattet, ausgenommen den Fall nachgewiesenen Dokumentenbetrugs (gefälschter Führerschein, gefälschte Identität), in dem keine Erstattung geschuldet wird und LOOPCAR sich das Recht vorbehält, den Sachverhalt den zuständigen Behörden zu melden.

13

Höhere Gewalt

Definition und Folgen

Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder die Verzögerung der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und der französischen Rechtsprechung: ein Ereignis außerhalb der Kontrolle des Schuldners, das bei Vertragsabschluss nicht vernünftigerweise vorhergesehen werden konnte und dessen Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen nicht vermieden werden können.

Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterung, die das Fahren unmöglich macht, allgemeine Verkehrsstreiks, behördliche Einschränkungen, Gesundheitsmaßnahmen, bewaffnete Konflikte, Terroranschläge. Die verhinderte Partei benachrichtigt die andere Partei so schnell wie möglich und die Parteien suchen nach einer einvernehmlichen Lösung; andernfalls kann der Vertrag ohne Entschädigung mit Rückerstattung der für den nicht erbrachten Teil gezahlten Beträge aufgelöst werden.

14

Personenbezogene Daten

Verarbeitung personenbezogener Daten

LOOPCAR erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters (Identität, Kontaktdaten, Führerschein, Zahlungsdaten, Buchungsdaten, Geolokalisierungsdaten des Fahrzeugs) zu folgenden Zwecken: Erfüllung des Mietvertrags, Verwaltung der Kundenbeziehung, Sicherung der Transaktionen, Betrugsbekämpfung, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (insbesondere Art. L.121-6 französische Straßenverkehrsordnung), Bearbeitung von Schadensfällen und Rechtsstreitigkeiten.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind die Vertragserfüllung, die rechtliche Verpflichtung und das berechtigte Interesse des Vermieters (Art. 6 DSGVO). Die Daten werden für die zu jedem Zweck erforderliche Dauer und höchstens fünf (5) Jahre nach Ende der Miete aufbewahrt, vorbehaltlich längerer gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Rechnungsstellung: 10 Jahre). Die Daten können an technische Dienstleister (Stripe-Zahlung, Hosting, Lexio-Plattform), an Versicherer im Schadensfall und auf gesetzliche Anforderung an die zuständigen Behörden übermittelt werden.

Der Mieter hat Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten, die per E-Mail an contact@loopcar.fr ausgeübt werden können. Er hat ferner das Recht, Beschwerde bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL, www.cnil.fr) einzulegen. Die vollständigen Einzelheiten der Verarbeitung sind in der Datenschutzerklärung enthalten, die über die Fußzeile der Website loopcar.fr zugänglich ist.

15

Annahme, Beweis und Änderung der Bedingungen

Elektronische Annahme und Beweis

Die Annahme dieser Bedingungen durch den Mieter erfolgt bei der Bestätigung der Buchung auf loopcar.fr durch Aktivierung der Zahlung. Diese Annahme gilt als elektronische Signatur im Sinne von Artikel 1367 des französischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und hat zwischen den Parteien denselben Beweiswert wie eine Schriftform auf Papier.

LOOPCAR bewahrt für jede Buchung die genaue vom Mieter angenommene Fassung der Bedingungen sowie das Datum und die Uhrzeit der Annahme und die verwendete IP-Adresse zu Beweiszwecken auf. Der Mieter kann jederzeit eine Kopie der für seine Buchung geltenden Fassung der Bedingungen durch einfache Anfrage an contact@loopcar.fr erhalten.

Änderung der Bedingungen

LOOPCAR behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die für eine Buchung geltende Fassung ist die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung geltende Fassung, wie sie von LOOPCAR aufbewahrt wird. Spätere Änderungen der Bedingungen sind gegenüber zuvor bestätigten Buchungen nicht durchsetzbar.

Aufeinanderfolgende Fassungen der Bedingungen sind datiert. Die zum Zeitpunkt einer neuen Buchung geltende Fassung wird dem Mieter auf der Website loopcar.fr zur Kenntnis gebracht und nach den vorgenannten Modalitäten angenommen.

16

Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Anwendbares Recht

Die vorliegenden Bedingungen und die gesamten vertraglichen Beziehungen zwischen LOOPCAR und dem Mieter unterliegen dem französischen Recht unter Ausschluss jedes anderen Rechts. Referenztexte sind insbesondere der französische Code de la consommation, Code civil, Code de commerce, Code de la route und Code des assurances.

Widerrufsrecht

Gemäß Artikel L.221-28 12° des französischen Verbrauchergesetzbuchs (Code de la consommation) findet das in Artikel L.221-18 desselben Gesetzbuchs vorgesehene Widerrufsrecht keine Anwendung auf Verträge über die Anmietung von Kraftfahrzeugen, die zu einem bestimmten Datum oder Zeitraum bereitgestellt werden.

Folglich verfügt der Mieter nicht über das vierzehntägige (14) Widerrufsrecht ab Buchungsbestätigung, und jede Stornierung unterliegt den im Artikel über die Stornierung vorgesehenen Bedingungen.

Zuständige Gerichte

Jeder Rechtsstreit über die Bildung, Erfüllung oder Auslegung der vorliegenden Bedingungen, der nicht einvernehmlich gelöst werden konnte, wird vor die zuständigen Gerichte nach den auf den Verbraucher-Mieter anwendbaren gesetzlichen Regeln gebracht, gemäß den Artikeln R.631-3 ff. des französischen Verbrauchergesetzbuchs.

Der Verbraucher-Mieter kann den Rechtsstreit nach seiner Wahl entweder vor das Gericht des Ortes bringen, an dem er bei Vertragsabschluss oder bei Eintritt des schädigenden Ereignisses wohnte, oder vor das Gericht am Sitz von LOOPCAR.

Allgemeine Mietbedingungen

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